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11. Ruhe und Ordnung

 

a) Der Pächter ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und seine Gäste zu achten.

 

b) Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist in den Ruhezeiten untersagt.

 

c) Der Einsatz von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren und Geräuschverbreitende Gartengeräte können nur Werktags von: 08.00 – 13.00 Uhr + 15.00 – 19.00 Uhr benutzt werden.

 

d) Die Lautstärke von Rundfunk- und Phonogeräten etc. ist so abzustimmen, dass niemand belästigt wird; gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art.

 

e) Der Vorstand des Gartenvereins ist berechtigt, bei wiederholter Nichteinhaltung den Verweis vom Vereinsgelände auszusprechen.

 

f) Die Eingangstore bitte mit der Türklinke schließen, nicht zuwerfen ! und bei Dunkelheit, wenn Sie als Letzter die Anlage verlassen, stets abschließen.

 

g) Radfahren ist im gesamten Gartengelände verboten.

 

h) Grillen ist nur mit Holzkohle, Grillbriketts bzw. Gas- und Elektrogeräten zulässig.

 

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