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12. Zuständigkeit des Vereins

 

a) Dem Vorstand des Vereins obliegt es, die Erfüllung der Gartenordnung zu überwachen. Den Anordnungen der Vereinsorgane ist im Rahmen dieser Ordnungsvorschrift Folge zu leisten. Beschwerden, Wünsche und Anregungen sind dem Vorstand des Gartenvereins schriftlich mitzuteilen.

 

13. Inkrafttreten

 

Diese Gartenordnung ist in der Mitgliederversammlung am 29.11.2005 beschlossen worden.

 

 

 

Dresden, den 01.12.2005

 

Der Vorstand

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Gartenordnung

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