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8. Abfallbeseitigung
a) Es dürfen in Kleingärten nur kompostierfähige Abfälle, die nicht aus dem Garten stammen sowie keine umweltgefährdende Stoffe gelagert oder verwertet werden.
b) Das Abbrennen von Gartenabfällen ist in den Gärten zu keiner Jahreszeit gestattet.
9. Tierhaltung
a) Werden Haustiere in den Garten mitgebracht, so hat der Unterpächter des Gartens dafür zu sorgen, dass niemand belästigt wird.
b) Hunde sind grundsätzlich in der gesamten Gartenanlage an der Leine zu führen. Verunreinigungen auf den Wegen in der Gartenanlage sind unverzüglich von dem jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.
