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6. Pflanzenschutz und Düngung
a) Es dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die mit dem Vermerk „Anwendung im Haus -und Kleingartenbereich zulässig “ versehen sind.
b) Die Anwendungsbestimmungen in der Gebrauchsanweisung müssen sorgfältig beachtet werden.
c) Grundsätzlich sind im Kleingarten nur bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel zu verwenden.
7. Bodenpflege und Bodenschutz
a) Die Gartenparzellen sind so zu bewirtschaften und zu nutzen, dass schädliche Auswirkungen für den Boden nicht eintreten.
b) Das Ausbringen von Streusalz ist in der gesamten Gartenanlage nicht gestattet.
