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3. Pflege und Instandhaltung der Anlage

 

a) Die Unterpächter einer Gartenanlage sollen gemeinschaftlich zusammen arbeiten, gegenseitig Rücksicht nehmen und ihre Gärten ordnungsgemäß bewirtschaften.

 

b) Die Unterpächter sind für den ordnungsgemäßen Zustand der Kleingartenanlage nach Maßgaben des Zwischenpachtvertrages und dieser Gartenordnung verantwortlich. Sie haben vor allem dafür zu sorgen, dass die im Bereich der Kleingartenanlage gelegenen Wege, Plätze, Grünflächen, Hecken und Umzäumnungen in sauberem und verkehrsicherem Zustand gehalten und gepflegt werden.

 

c) Dem Gartenverein gehörende gemeinschaftliche Einrichtungen im gesamtbereich der Kleingartenanlage sind schonend und pfleglich zu behandeln. Eingriffe sind nur mit Genehmigung des Verpächters zulässig.

 

d) Der Weg und die Hecke entlang des eigenen Gartens ist von jeglichem Unkrautbewuchs freizuhalten. Einen Abstand ca. 20 cm von der Hecke innerhalb des Gartens frei lassen. Eine Bepflanzung mit Sträuchern von ein bzw. mehrjährigen Pflanzen ist ein Abstand von 50 cm von der Hecke entfernt einzuhalten. Bei Trockenheit ist die Hecke mindestens 1 x im Monat zu wässern.

 

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